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1. Allgemeines:
Die folgenden Bedingungen sind stets und ausschließlich Grundlage
eines jeden Geschäftes zwischen Bauer Elektronik und ihren
Vertragspartnern. Sie gelten mit der Bestellung oder Abnahme von
Bauer Elektronik Produkten als anerkannt und vereinbart. Etwaige
entgegenstehende Einkaufsbedingungen des oder der Käuferin
werden nicht Bestandteil des Vertrages bzw. gelten als nicht vereinbart.
2. Vertragsschluß:
Bestellungen werden angenommen durch Bestätigung oder deren
Ausführung. Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung
an den technischen Fortschritt, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3. Preise:
Alle Preise gelten ab Lager Paderborn (netto Kasse zzgl. jeweils
geltender Mehrwertsteuer) inklusive Standardverpackungen.
4. Zahlung:
Zahlungen sind sofort fällig bei Lieferung und Rechnungsausstellung.
Zahlungsort ist Paderborn. Zahlungen sind zu erbringen netto Kasse.
Der Besteller erkennt an, ab dem 10. Tage ab Rechnungsdatum verpflichtet
zu sein, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen
Bundesbankdiskontsatz an die Firma Bauer Elektronik zu zahlen. Zahlungsverzug
berechtigt die Firma Bauer Elektronik bereits ausgelieferte Ware
wieder an sich zu nehmen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu fordern.
5. Eigentumsvorbehalt:
Ausgelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
der Firma Bauer Elektronik. Der Erwerber darf ausgelieferte Ware
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter veräußern.
Bei Teilnahme am bargeldlosen Lastschriftverfahren gilt die Schuld
erst bei endgültiger, unwiederbringlicher Gutschrift auf den
Konten der Firma Bauer Elektronik als beglichen. Die Firma Bauer
Elektronik behält sich in diesem Fall ausdrücklich einen
verlängerten Eigentumsvorbehalt vor. Bei Weiterverarbeitung
der durch uns gelieferten Artikel erhält die Firma Bauer Elektronik
Eigentumsrecht im Anteil der von Ihr gelieferten Ware.
6. Lieferfristen:
Lieferdaten werden ausschließlich schriftlich vereinbart.
Überschreitet die Firma Bauer Elektronik einen vereinbarten
Liefertermin, so ist der Kunde berechtigt, nach angemessener schriftlicher
Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, daß
die Lieferantin die Verzögerung nicht zu vertreten hat, sondern
auf das Verhalten Dritter zurückzuführen ist. Dasselbe
gilt bei Ereignissen, die außerhalb des Einflußbereiches
der Firma Bauer Elektronik liegen, insbesondere bei höherer
Gewalt, Verweigerung, Einschränkung, Feuer, Explosion, Überschwemmungen,
Ausfall von Maschinen, Streik, Aussperrungen, sonstige Tarifauseinandersetzungen,
Knappheit von Material, Energie oder Transportmöglichkeiten,
Krieg und Aufstand.
7. Haftung:
Schadensersatzansprüche jedweder Art gegen die Bauer Elektronik
sind beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
der Firma Bauer Elektronik oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8. Garantie:
Die Firma Bauer Elektronik übernimmt eine Garantie von 24 Monaten
ab Rechnungsstellungsdatum. Die Garantie umfaßt die Gewähr
dafür, daß die Ware bei Übergabe frei von Mängeln
ist, die die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit aufheben
oder mindern. Empfangene Waren sind unverzüglich auf Transportschäden
und erkennbare Produktmängel zu untersuchen und der Firma Bauer
Elektronik unverzüglich, spätestens aber binnen 48 Stunden
ab Erhalt mitzuteilen, unter gleichzeitiger möglichst genauer
Beschreibung. Spätere Mitteilungen über Liefermängel
oder Transportschäden sind nicht möglich. Die Ware ist
ggf. auf Kosten und Risiko des Kunden an die Firma Bauer Elektronik
in Paderborn zurückzuschicken. Bei berechtigten Reklamationen
steht dem Kunden nach Wahl der Firma Bauer Elektronik ein Anspruch
auf kostenfreie Nachbesserung oder Rückgabe der Ware oder auf
Ersatzlieferung zu. Unberechtige Reklamationen, bei denen Produktmängel
nicht nachvollzogen werden können, werden Kunden nach Werkstattaufwand
in Rechnung gestellt, es gilt dabei ein Technikerstundensatz von
z.Z. 60 Euro + MwSt. Es wird dabei ein Mindestsatz von 15 Minuten
= 15 Euro + MwSt. zzgl. der Rückversandkosten berechnet. Jegliche
Schadensersatzansprüche des Bestellers, die gleichgültig
aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang
mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung von Bauer Elektronik
Produkten entstehen können, sind ausgeschlossen. Ansprüche
wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend
gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich
schriftlich zugesichert worden ist. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden
wird ausdrücklich ausgeschlossen. lm Falle der Nachbesserung
tritt keine Verlängerung der Garantiefrist ein. Gewährleistungsfristen
werden nicht erneut in Gang gesetzt. Verkauft der Käufer die
von Bauer Elektronik gelieferten Artikel, so ist Ihm untersagt,
wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen
Garantieleistungsansprüche auf die Firma Bauer Elektronik zu
verweisen.
9. Annahmeverzug:
Für den Fall der Annahmeverweigerung / Nichterfüllung
des Kaufvertrages gilt ein pauschaler Schadensersatz in Höhe
von 10% der Kaufvertragssumme als vereinbart, unbeachtet weitergehender
Schadensersatzansprüche von Seiten der Firma Bauer Elektronik.
Dem Käufer bleibt es unbelassen, einen geringeren Schaden der
Firma Bauer Elektronik nachzuweisen.
10. Schlußbestimmungen:
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag
durch den Käufer an eine Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung durch die Firma Bauer Elektronik. Mündliche Nebenreden
bestehen nicht. Der Kaufvertrag enthält sämtliche Abreden
der Parteien und ersetzt alle früheren Abreden bezüglich
des Vertragsgegenstandes. Änderungen und Ergänzungen dieses
Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in einem von beiden Parteien
unterschriebenen Zusatzvertrag niedergelegt werden.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieses Vertrages
berühren nicht die Wirksamkeit des übrigen vertraglichen
Bestimmungen.
12. Anzuwendendes Recht:
Anzuwendendes Recht ist ausschließlich deutsches Recht, dem
auch alle Verträge der Parteien unterliegen. Alle anderen nationalen
Rechte, auch das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG
jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist Paderborn, als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht
Paderborn als vereinbart.
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